Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste ordentliche Organ der Gemeinde, in welcher die stimmberechtigten Einwohner die ihnen in Gemeindeangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.
Gemeindeversammlungen werden mindestens acht Tage vorher durch öffentliche Publikation (Pöschtli, Schwarzes Brett) unter Bekanntgabe der Traktanden einberufen.
Ort
Aula oder Mehrzweckhalle Schulhaus AndeerSchulhaus Andeer
7440 Andeer
Aufgaben
- der Gemeindepräsidentin/ des Gemeindepräsidenten
- der Mitglieder des Vorstandes sowie deren Stellvertreter
- eines Mitgliedes des Schulrates sowie dessen Stellvertreter
- der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission sowie deren Stellvertreter
- Anstellung und Entlassung des Gemeindekanzlisten sowie des Gemeindeförsters
Sachfragen (nicht abschliessend):
-der Erlass und die Abänderung der Gemeindeverfassung, der Gemeindegesetze sowie der allgemeinverbindlichen Verordnungen und Reglemente, soweit diese nicht ausdrücklich einer Gemeindebehörde vorbehalten sind.
-Die Genehmigung des jährlichen Budgets über die Ausgaben der Gemeinde
-Die Genehmigung der jährlichen Gemeinderechnung und die Entlastung der verantwortlichen Behörden.
-die Festsetzung des Gemeindesteuerfusses
-die Beschlussfassung über Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, Korporationen und regionalen Institutionen
Im Übrigen stehen der Gemeindeversammlung alle jene Befugnisse zu, die nicht ausdrücklich durch die Gemeindeverfassung oder das eidgenössische und kantonale Recht einer anderen Gemeindebehörde zugewiesen sind.
Kompetenzen
Die Gemeindeversammlung darf nur über Geschäfte abstimmen, die vom Gemeindevorstand oder von einer Spezialkommission vorberaten worden sind und auf der Traktandenliste figurieren. Das Motionsrecht gem. Art.23 der Verfassung ist gewahrt.
Voraussetzungen
Letzte Versammlungen
Datum | Sitzung |
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