Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter http://www.gr.ch/Deutsch/ und des Bundes unter www.admin.ch
Urne Öffnungszeiten
- Mittwoch 17.00 - 18.00
- Freitag 16.00 - 17.00
- Sonntag 09.30 - 10.30
Urnenstandort
Die Wahlurne wird jeweils in der Gemeindekanzlei aufgestellt.
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
- der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist
- das Zustellkuvert nicht verschlossen ist
- das Zustellkuvert verspätet eintrifft
- sie bei der Stellvertretung Invalider nicht durch die bevollmächtigte
Wehrpflichtige:
Im Dienst stehende Wehrpflichtige und Dienstleistende im Zivilschutz können auf dem ordentlichen Wege oder brieflich abstimmen.