Berufsbeistandschaft Viamala
Bildung von fünf eigenständigen kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
Die zwingenden bundesrechtlichen Vorgaben haben zur Folge, dass im Kanton Graubünden eine neue Behördenorganisation aufgebaut werden musste.
Jede Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) besteht aus einer vollamtlichen Leitung und mindestens zwei weiteren voll- oder hauptamtlichen Behördenmitgliedern, welche die Kerndisziplinen Recht, Sozialarbeit und Pädagogik/Psychologie abdecken. Weitere wichtige Disziplinen wie Medizin/Psychiatrie/ Geriatrie und Treuhand/Vermögensverwaltung können – falls erforderlich – durch nebenamtliche Anstellungen abgedeckt werden. Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf angepasst wird auch die Zuständigkeit für die Sachverhaltsabklärungen. Diese sollen in der Regel durch die KESB vorgenommen werden. Unterstützt werden die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden jeweils durch ein Sekretariat, welches vorwiegend Aufgaben in den Bereichen Rechtsabklärung, Revisorat und Administration wahrnimmt.
Der Kanton finanziert die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Mit der Aufgabenverschiebung von den Kreisen zum Kanton trägt dieser in Zukunft die Aufwendungen für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Die Kosten belaufen sich auf knapp acht Millionen Franken pro Jahr. Die Berufsbeistandschaften werden wie bisher von den Gemeinden finanziert.
Durch die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts werden die Gemeinden insgesamt um rund zwei Millionen Franken pro Jahr entlastet, da die Finanzierung der Vormundschaftsbehörden wegfällt.
Kontakt
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Fax +41 81 632 15 39
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