Zivilstandsamt Viamala
Das Zivilstandsamt wird betreut durch:
Mario Kunz
Karin Rensch
Gemäss Vereinbarung können können sich Heiratswillige in jedem Trauungslokal innerhalb des Zivilstandskreises Hinterrhein trauen lassen. Dazu kann jede politische Gemeinde (und jeder Kreis) ein Trauungslokal benennen und es unentgeltlich zur Verfügung stellen. Das Trauungslokal muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Das Zivilstandsamt stellt Personalurkunden für ihre Bürger aus, sowie Urkunden über Zivilstandsereignisse (Geburt, Trauung, Tod) die sich am Ort ereignet haben.
Beurkundung von Namensänderungen
Nach gerichtlicher Auflösung der Ehe durch Scheidung kann der Ehegatte, der bei der Eheschliessung seinen Namen geändert hat, binnen 12 Monaten durch Erklärung wieder den vor der Ehe geführten Namen annehmen.
Eheregister/Todesscheine
Ehescheine wie auch Todesscheine (schweizerische und internationale) können beim Zivilstandsamt angefordert werden.
Was ist bei einem Todesfall zu tun?
Tod und Leichenfund sollen innert zwei Tagen, nachdem sie erfolgt sind, dem Zivilstandsamt des Ereignisortes angezeigt werden (Art. 81 ZStV). Der Eintritt des Todes muss dem behandelnden Arzt, allenfalls einem Notfallarzt, sofort mitgeteilt werden. Der Arzt hat die Leichenschau vorzunehmen und die Todesbescheinigung auszustellen. Die Todesbescheinigung wiederum muss zwingend dem Zivilstandsamt des Ereignisortes abgegeben werden. Hier werden die weiteren Schritte mit den Angehörigen abgesprochen.
Kontakt
Zivilstandsamt ViamalaUntere Gasse 1
Postfach 180
7430 Thusis
Tel. +41 81 632 15 48
info@za-viamala.ch
Website
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag, 14.00 - 17.00 Uhr
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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