Zivilstandsausweise
- Geburtsschein
- Eheschein
- Todesschein
- Anerkennungsschein
- Personenstandsausweis
- Familienschein
- weitere Zeugnisse und Bescheinigungen
Beurkundung von Namensänderungen
Nach gerichtlicher Auflösung der Ehe durch Scheidung kann der Ehegatte, der bei der Eheschliessung seinen Namen geändert hat, binnen 12 Monaten durch Erklärung wieder den vor der Ehe geführten Namen annehmen.
Eheregister/Todesscheine
Ehescheine wie auch Todesscheine (schweizerische und internationale) können beim Zivilstandsamt angefordert werden.
Was ist bei einem Todesfall zu tun?
Tod und Leichenfund sollen innert zwei Tagen, nachdem sie erfolgt sind, dem Zivilstandsamt des Ereignisortes angezeigt werden (Art. 81 ZStV). Der Eintritt des Todes muss dem behandelnden Arzt, allenfalls einem Notfallarzt, sofort mitgeteilt werden. Der Arzt hat die Leichenschau vorzunehmen und die Todesbescheinigung auszustellen. Die Todesbescheinigung wiederum muss zwingend dem Zivilstandsamt des Ereignisortes abgegeben werden. Hier werden die weiteren Schritte mit den Angehörigen abgesprochen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt Viamala | +41 81 632 15 48 | info@za-viamala.ch |