Heimatschein
Der Heimatschein wird vom Zivilstandsamt des Bürgerorts ausgestellt. Wer nicht im Bürgerort Wohnsitz nimmt, muss den Heimatschein bei der derzeitigen Wohngemeinde deponieren.

Wohnsitzausweis / Heimatausweis
Wer in einer Gemeinde, die nicht Bürgerort ist, eine Nebenniederlassung (z.B. für Studium, Lehre) begründet, gibt die Wohnsitzausweis / Heimatausweis auf der Gemeindeverwaltung ab. Der Wohnsitzausweis / Heimatausweis wird von der Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist. 

Bestellung einer neuen Identitätskarte
Persönliches Erscheinen auf der Gemeindekanzlei zur Unterzeichnung des Antragsformulars (Minderjährige oder verbeiständete Personen benötigen zusätzlich die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters).
-Mitbringen eines aktuellen (nicht älter als 1 Jahr) den eidgenössischen Richtlinien entsprechenden Passfotos
-Die abgelaufene ID muss am Schalter abgegeben und entwertet werden

Gebühren:
-Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Fr. 35.00
-Erwachsene Fr. 70.00

Ausstellung Schweizerpass / ID-Karte

Den Schweizerpass können Sie ausschliesslich beim Ausweiszentrum in Chur beantragen. Dort haben Sie auch die Möglichkeit zur Beantragung einer ID-Karte

Im Ausweiszentrum wird das Passfoto vor Ort angefertigt. Sie müssen kein Passfoto mitbringen.

Ausweiszentrum Chur, Gäuggelistrasse 7, 7001 Chur

Tel: 081 257 5220, Mail: ausweisechur@afm.gr.ch

Verlust der Identitätskarte oder des Passes
Bei Verlust oder Diebstahl der ID oder des Passes, muss dies unverzüglich einer Polizeidienststelle angezeigt werden. Danach kann man die Ausstellung einer neuen ID oder eines neuen Passes beantragen.Taucht ein/e als gestohlen oder verloren gemeldete/r ID bzw. Pass wieder auf, so muss er annuliert werden und darf nicht wieder gebraucht werden, da er auf einer polizeilichen Fahndungsliste erfasst ist.

Zugehörige Objekte

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