1. Mai 2024

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kantonalen
Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die
Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung
Andeer am 17. April 2024 beschlossene
Teilrevision der Ortsplanung statt.

 

Gegenstand: Teilrevision Steinbruch Cuolmet /
Kompartiment Typ B
Auflageakten:
– Teilrevision Baugesetz (Art. 26A Deponiezone)
– Zonenplan 1:1000, Steinbruch Cuolmet /
Kompartiment Typ B
– Genereller Gestaltungsplan 1:1000, Steinbruch
Cuolmet / Kompartiment Typ B
Grundlagen:
– Planungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist: 2. bis 31. Mai 2024 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während
den Kanzleistunden
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse
an einer Anfechtung der Planung haben
oder nach Bundesrecht dazu legitimiert
sind, können gegen die Ortsplanung innert
der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung
schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht
nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG
aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren
innert der Beschwerdefrist beim kantonalen
Amt für Raumentwicklung an und reichen danach
gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.


Gemeindevorstand Andeer